Impressum



Teilnahmebedingungen


                                                   I.
Nach Eingang des ersten Jahresbeitrages auf dem GIT-Konto
wird Ihr GIT-Verrechnungskonto eröffnet und Sie werden als GIT-Teilnehmer
in die GIT-Teilnehmerdatenbank aufgenommen.

                                                   II.
Sie erhalten per E-mail/Fax die von Ihnen oben angeforderten
Informationen über Angebote und Nachfragen,
weiters steht Ihnen Ihr Betreuer für persönliche Anfragen zur Verfügung.

                                                   III.
Jeder Verkauf einer Ware oder Dienstleistung wird Ihrem GIT-Verrechnungskonto
sofort nach Einlangen des GIT-Buchungsbelegs gutgeschrieben.
Guthaben stehen sofort für Einkäufe bei anderen GIT-Teilnehmern
zu Ihrer Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung
positiver Guthabensstände.

                                                   IV.
Sie können vor Durchführung Ihrer Lieferung oder Leistung eine
Deckungszusage (5stelliger Code) von der GIT-Zentrale einholen,
dadurch wird das entsprechende Guthaben vom GIT-Verrechnungskonto
Ihres Kunden sofort für Sie reserviert.

                                                   V.
Jeder Einkauf einer Ware oder Dienstleistung wird auf Ihrem
GIT-Verrechnungskonto nach Einlangen des GIT-Buchungsbelegs belastet.
Eine Belastung kann nur bei entsprechender Deckung oder der
individuellen Einräumung eines GIT-Einkaufsrahmens (mit entsprechenden Sicherheiten)
durchgeführt werden. Ein GIT-Einkaufsrahmen kann Ihnen 9 Monate
zinsenfrei eingeräumt werden, innerhalb dieser 9 Monate
muß der GIT-Einkaufsrahmen durch Lieferungen oder Leistungen
oder durch Barzahlung wieder abgedeckt werden.

                                                   VI.
Sie erhalten monatlich eine Aufstellung der über Ihr
GIT-Verrechnungskonto getätigten Umsätze, sowie die entsprechende
Monatsrechnung über die oben vereinbarten Provisionen,
welche binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig sind.

                                                   VII.
Die GIT-Zentrale behält sich vor, bei länger als 2 Monaten ausstehenden Jahresbeitrags-
oder Provisionsrechnungen, die Verbuchung von GIT-Buchungsbelegen
erst nach Einlangen der offenen Beträge durchzuführen,
bzw. Deckungszusagen zu erteilen.

                                                   VIII.
Mittels der GIT-Buchungsbelege können Sie bei allen GIT-Teilnehmern
bis zu einem Betrag von Euro 300,-- ohne Deckungszusage
bargeldlos einkaufen, die Verbuchung des entsprechenden
GIT-Buchungsbeleges wird von der GIT-Zentrale garantiert.

                                                   IX.
Die GIT-Teilnehmerschaft wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und ist
mit einer 14tägigen Frist zu jedem Monatsletzten
mittels eingeschriebenen Briefes kündbar.
Guthabenstände auf dem GIT-Verrechnungskonto können für
Ihre Einkäufe bei GIT-Teilnehmern herangezogen werden, Schuldstände auf
dem GIT-Verrechnungskonto sind durch Lieferungen
oder Leistungen oder durch Barzahlung binnen
2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kündigung abzudecken.

                                                   X.

Vereinbart ist die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Graz.

Graz, im Jänner 2000