Teilnahmebedingungen
I.
Nach Eingang des ersten Jahresbeitrages auf dem GIT-Konto wird Ihr GIT-Verrechnungskonto
eröffnet und Sie werden als GIT-Teilnehmer in die GIT-Teilnehmerdatenbank aufgenommen.
II.
Sie erhalten per E-mail/Fax die von Ihnen oben angeforderten Informationen über Angebote
und Nachfragen, weiters steht Ihnen Ihr Betreuer für persönliche Anfragen zur
Verfügung.
III.
Jeder Verkauf einer Ware oder Dienstleistung wird Ihrem GIT-Verrechnungskonto sofort nach
Einlangen des GIT-Buchungsbelegs gutgeschrieben. Guthaben stehen sofort für Einkäufe bei
anderen GIT-Teilnehmern zu Ihrer Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung
positiver Guthabensstände.
IV.
Sie können vor Durchführung Ihrer Lieferung oder Leistung eine Deckungszusage
(5stelliger Code) von der GIT-Zentrale einholen, dadurch wird das entsprechende Guthaben
vom GIT-Verrechnungskonto Ihres Kunden sofort für Sie reserviert.
V.
Jeder Einkauf einer Ware oder Dienstleistung wird auf Ihrem GIT-Verrechnungskonto nach
Einlangen des GIT-Buchungsbelegs belastet. Eine Belastung kann nur bei entsprechender
Deckung oder der individuellen Einräumung eines GIT-Einkaufsrahmens (mit entsprechenden
Sicherheiten) durchgeführt werden. Ein GIT-Einkaufsrahmen kann Ihnen 9 Monate zinsenfrei
eingeräumt werden, innerhalb dieser 9 Monate muß der GIT-Einkaufsrahmen durch
Lieferungen oder Leistungen oder durch Barzahlung wieder abgedeckt werden.
VI.
Sie erhalten monatlich eine Aufstellung der über Ihr GIT-Verrechnungskonto getätigten
Umsätze, sowie die entsprechende Monatsrechnung über die oben vereinbarten Provisionen,
welche binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig sind.
VII.
Die GIT-Zentrale behält sich vor, bei länger als 2 Monaten ausstehenden Jahresbeitrags-
oder Provisionsrechnungen, die Verbuchung von GIT-Buchungsbelegen erst nach Einlangen der
offenen Beträge durchzuführen, bzw. Deckungszusagen zu erteilen.
VIII.
Mittels der GIT-Buchungsbelege können Sie bei allen GIT-Teilnehmern bis zu einem Betrag
von Euro 300,-- ohne Deckungszusage bargeldlos einkaufen, die Verbuchung des
entsprechenden GIT-Buchungsbeleges wird von der GIT-Zentrale garantiert.
IX.
Die GIT-Teilnehmerschaft wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und ist mit einer 14tägigen
Frist zu jedem Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes kündbar. Guthabenstände
auf dem GIT-Verrechnungskonto können für Ihre Einkäufe bei GIT-Teilnehmern herangezogen
werden, Schuldstände auf dem GIT-Verrechnungskonto sind durch Lieferungen oder Leistungen
oder durch Barzahlung binnen 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kündigung abzudecken.
X.
Vereinbart ist die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Graz.
Graz, im Jänner 2000
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