Unternehmensgrundsätze
I.
Als ein Marketing- und Dienstleistungsunternehmen und sind wir unseren Teilnehmern zur Hilfestellung und Unterstützung bei allen Barter-Einkäufen und Barter-Verkäufen
verpflichtet.
II.
Wir arbeiten für unsere Teilnehmer erfolgs- und ertragsorientiert.
III.
Die Zusammenarbeit mit der GIT-Zentrale soll zur Gewinnoptimierung der GIT-Teilnehmer
beitragen.
IV.
Die GIT-Jahresbeiträge und GIT-Provisionen müssen in einer angemessenen Relation zu
den aus den GIT-Ein- und Verkäufen erwirtschafteten Umsätzen, bzw. Erträgen stehen.
V.
Wir garantieren eine optimale, den Wünschen des Teilnehmers entsprechende Betreuung und garantieren diese Betreuung auch durch eine umfassende Auswahl und Einschulung unserer freien Mitarbeiter.
VI.
Die GIT-Zentrale informiert die GIT-Teilnehmer mittels e-mail, Fax oder durch persönliche Betreuung über alle Angebote und Nachfragen, welche an die GIT-Zentrale
herangetragen werden.
VII.
Das GIT-Team ist deshalb für Sie von Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichbar.
VIII.
Ein aus 4-5 Personen bestehender GIT-Beirat nimmt Einfluß auf die Geschäftsführung und kann Vorschläge in der Abwicklung der Organisation und Betreuung der GIT-Teilnehmer
unterbreiten bzw. Änderungen empfehlen.
IX.
GIT-Stammtische und GIT-Unternehmerabende vertiefen die Zusammenarbeit der GIT
Teilnehmer untereinander, sowie mit der GIT Geschäftsführung.
X.
Die GIT-Geschäftsleitung, sowie alle GIT-Teilnehmer unterstützen sich gegenseitig, um eine optimale Zusammenarbeit zu gewährleisten und Informationen auszutauschen.
XI.
GIT-Teilnehmer verpflichten sich, keine überhöhten Verkaufspreise den GIT-Kollegen zu verrechnen. Die angebotenen Verkaufspreise sollten die üblichen Marktpreise höchstens um die GIT-Verkaufsprovision überschreiten.
XII.
Die Einholung einer "Deckungszusage" vor einer Lieferung oder Leistung garantiert die Verbuchung von GIT-Buchungsbelegen und verhindert einen Forderungsausfall.
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