Impressum


Unternehmensgrundsätze

                                                     I.
Als ein Marketing- und Dienstleistungsunternehmen und sind wir
unseren Teilnehmern zur Hilfestellung und Unterstützung bei allen
Barter-Einkäufen und Barter-Verkäufen verpflichtet.
                                                     II.
Wir arbeiten für unsere Teilnehmer erfolgs- und ertragsorientiert.
                                                     III.
Die Zusammenarbeit mit der GIT-Zentrale soll zur Gewinnoptimierung der GIT-Teilnehmer beitragen.
                                                     IV.
Die GIT-Jahresbeiträge und GIT-Provisionen müssen in einer angemessenen Relation zu
den aus den GIT-Ein- und Verkäufen erwirtschafteten Umsätzen, bzw. Erträgen stehen.
                                                     V.
Wir garantieren eine optimale, den Wünschen des Teilnehmers
entsprechende Betreuung und garantieren diese Betreuung
auch durch eine umfassende Auswahl
und Einschulung unserer freien Mitarbeiter.
                                                     VI.
Die GIT-Zentrale informiert die GIT-Teilnehmer mittels
e-mail, Fax oder durch persönliche Betreuung über
alle Angebote und Nachfragen,
welche an die GIT-Zentrale herangetragen werden.
                                                     VII.
Das GIT-Team ist deshalb für Sie von Montag bis Samstag
von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichbar.
                                                     VIII.
Ein aus 4-5 Personen bestehender GIT-Beirat nimmt
Einfluß auf die Geschäftsführung und kann Vorschläge in
der Abwicklung der Organisation und Betreuung der GIT-Teilnehmer
unterbreiten bzw. Änderungen empfehlen.
                                                     IX.
GIT-Stammtische und GIT-Unternehmerabende vertiefen die Zusammenarbeit der GIT
Teilnehmer untereinander, sowie mit der GIT Geschäftsführung.
                                                     X.
Die GIT-Geschäftsleitung, sowie alle GIT-Teilnehmer
unterstützen sich gegenseitig, um eine optimale Zusammenarbeit
zu gewährleisten und Informationen auszutauschen.
                                                     XI.
GIT-Teilnehmer verpflichten sich, keine überhöhten Verkaufspreise
den GIT-Kollegen zu verrechnen.
Die angebotenen Verkaufspreise sollten die üblichen Marktpreise
höchstens um die GIT-Verkaufsprovision überschreiten.
                                                     XII.
Die Einholung einer "Deckungszusage" vor
einer Lieferung oder Leistung garantiert die Verbuchung
von GIT-Buchungsbelegen und verhindert einen
Forderungsausfall
.